Verhinderungspflege

Stundenweise Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI 

Auszeit von der Pflege für pflegende Angehörige

In unserer Beratung und bei Hausbesuchen treffen wir immer wieder auf pflegende Angehörige, die mehr leisten, als sie selbst verkraften können. Töchter und Söhne versorgen neben der eigenen Familie und ihrem Beruf Vater oder Mutter, die pflegebedürftig geworden sind. Selbst hochhalte Menschen, die aufgrund eigener Erkrankungen Ruhe benötigen, kümmern sich Tag und Nacht um ihre pflegebedürftigen Ehepartner.

Pflegende Angehörige verzichten auf Urlaub und soziale Kontakte und vergessen oft die eigene Gesundheit. Die Pflegeversicherung bietet für diese Menschen die Leistung der „Verhinderungspflege“ an.

Die Verhinderungspflege kann stundenweise auf das Jahr verteilt oder für 42 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden.

KONZEPT Verhinderungspflege § 39 SGB XI
A – MODUL BEGLEITUNG:
Arzt- und Behördenbegleitung bei Verhinderung der Pflegeperson / Begleitungen
Begleitung zu Behörden- und Arztterminen, Arztbesuche, Arztgespräch, zu einem Treffen oder zu einer Veranstaltung(auch im Auftrag der Angehörigen oder Betreuer)                                                          
Wir dürfen Sie selbst nicht fahren, helfen aber gerne bei der Organisation von Fahrdienstleistungen und bei Bedarf begleiten wir Sie dabei.
Bei Bedarf Übernahme von Begleitung, Betreuung, Hauswirtschaftshilfe und kleineren pflegerischen Handreichungen zur Verwirklichung von Erholungs- und Pausenzeiten der Pflegeperson. Jeden Tag leisten Sie eine großartige Arbeit für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen. Damit das so bleibt, nehmen Sie sich eine „Auszeit“. In dieser Zeit kommt eine Mitarbeiterin der Pflegedienst und übernimmt die Begleitungen und/oder Aufsicht und Betreuung Ihres Angehörigen. Wenn die Zeit reicht, erledigt sie dabei Haushaltsarbeiten, so dass Sie quasi doppelt entlastet sind.
B- MODUL Hauswirtschaftlichen Versorgung Betreuung vor Ort
Zeitliche Betreuung ohne feste Inhalte, Unterstützung/Aktivitäten in der häusliche  Umgebung, Aktivierungsmaßnahmen Unterstützung im Haushalt und für die Organisation persönlich benötigter Hilfestellungen. Aktivierung in der häuslichen Umgebung. Unterstützung und Hilfe bei der Grundpflege, Ernährung (zb. Frühstück). 
KEINE GRUNDREINIGUNG!
(ca. 200,00 €/Monat – 2418,00/Jahr )

Wie wird es finanziert?  

Was ist Verhinderungspflege?
Einen Angehörigen auf Dauer zu pflegen, kann sehr belastend sein. Eigene Interessen werden zurückgestellt, die Nerven sind angegriffen und auch die körperliche Belastbarkeit wird häufig überschritten.

Hier bietet die Pflegeversicherung (§ 39 SGB XI) eine Unterstützung an, nämlich die „Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson“.

Dafür können Leistungen bis zu einem Höchstbetrag von 1.612 € im Jahr abgerufen werden. Sofern der Betrag für Leistungen der Kurzzeitpflege noch nicht ausgeschöft wurde, können bis zu 50% des Leistungsanspruches zusätzlich als Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden für Leistungen eines Pflegedienstes. Damit erhöht sich die Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu 2.418 € pro Jahr.

Wer ist antragsberechtigt?

Beantragen können die Leistungen Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen seit mindestens einem halben Jahr pflegen und hierfür Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhalten haben.
Wir beraten Sie, wie Sie die Verhinderungspflege beantragen können!

Wie können die beantragten Leistungen aufgeteilt werden?

Grundsätzlich können die pflegenden Angehörigen selbst entscheiden, wie sie die Gelder einsetzen.
Ob für gelegentliche freie Stunden im Alltag, eine regelmäßig stattfindende wöchentliche Veranstaltung oder einen kurzen oder längeren Urlaub.
Wichtig ist: Sie kommen wieder zu Kräften und erleben schöne Stunden!

Wer kann die Verhinderungspflege ausführen?

Die pflegerischen Leistungen können von  einem zugelassenen Pflegedienst ausgeführt werden.
Oftmals ist es schwer, im Angehörigenkreis eine kompetente und mit allen pflegerischen Tätigkeiten vertraute Person zu finden, die auch in Krisensituationen professionell reagieren kann.
Daher nehmen pflegende Angehörige häufig zugelassene Pflegedienste in Anspruch, um die Pflegebedürftigen während ihrer Abwesenheit in sicherer Obhut zu wissen .